Landwirtschaft und Naturschutz

Grundlegend für die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen im Bereich der Landschaftspflege ist die Kooperation der Biologischen Station mit Landwirtinnen und Landwirten. Dies erfolgt entweder im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP), durch Nutzungs-Überlassungsverträge oder mittels gezielter Pflegemaßnahmen, die von landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort direkt umgesetzt werden.

Ziel ist der Erhalt traditioneller Wirtschaftsweisen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Lebensräume wie Magerrasen, Heiden, Streuobstwiesen, Feucht- und Nasswiesen, sowie die Stärkung der traditionellen heimischen Landwirtschaft. Die schutzwürdigen Biotope aus Menschenhand sind unter den heutigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen oftmals nur durch spezielle Förderprogramme zu erhalten, da ansonsten die Nutzung entweder aufgegeben oder intensiviert wird und somit die Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten vernichtet werden.

Das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieser schützenswerten Biotope, indem es die extensive (naturschonende) landwirtschaftliche Nutzung fördert. Unverzichtbare Partner bei der Umsetzung sind die Landwirtinnen und Landwirte der Region. Mit ihnen werden auf freiwilliger Basis naturschutzgerechte Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen, hierfür erhalten sie einen finanziellen Ausgleich.

Gefördert werden:

  • naturschonende Bewirtschaftung von Grünland inkl. Umwandlung von Acker in Extensivgrünland
  • Bewirtschaftung von Sonderbiotopen mit landwirtschaftlicher Nutzung
  • Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen und -weiden