Vertragsnaturschutz

Eines der bedeutendsten Förderprogramme in der Umsetzung von naturschutzfachlichen Maßnahmen im Offenland in NRW ist der Vertragsnaturschutz (VNS). Hierbei handelt es sich um eine 5-jährige Vereinbarung auf freiwilliger Basis zwischen dem Kreis Düren und den einzelnen Landwirten. Die Biologische Station ist zuständig für die fachliche Ausgestaltung und Betreuung der Verträge, die Administration erfolgt durch die UNB des Kreises Düren. Der kooperative Ansatz im Gegensatz zu rechtlichen Regelungen z. B. über die Landschaftsplanung hat in NRW Tradition und einige Vorteile. Der wichtigste ist die Akzeptanz gegenüber den Maßnahmen innerhalb der Landwirtschaft aufgrund der freiwilligen zeitlich begrenzten Verpflichtung. In NRW hat man bislang weitgehend auf rechtsverbindliche Vorgaben in den Landschaftsplänen verzichtet. Gab es vor Jahrzehnten vielleicht noch Vorbehalte, so ist der Vertragsnaturschutz mittlerweile fester Bestandteil als Instrument in der Umsetzung. So werden mittlerweile fast 1.900 Hektar von 213 Landwirten im VNS in Düren gepflegt (März 2023). Insgesamt sind es in NRW etwa 30.000ha.

Es gibt grundsätzlich Fördermöglichkeiten für Ackerflächen, Grünland und Streuobstwiesen. Je nach Förderpaket gibt es unterschiedliche Kulissen, in denen die Fläche liegen muss. Bei Ackerflächen und Streuobstwiesen ist es das gesamte Kreisgebiet, für das Grünland gibt es eine kartographische Abgrenzung, die sogenannte Kulap-Kulisse.

Die Befürchtung, dass die Freiwilligkeit nur zu sehr kurzzeitigen Maßnahmen mit eher geringem Erfolg führt, hat sich nicht bewahrheitet. Im Grünland sind es eher „Grenzertragsstandorte“, die von jeher nicht intensiv genutzt wurden, weil sie maschinell nicht oder nur schwer zu befahren sind. Diese Flächen sind dann von der naturschutzfachlichen Ausstattung her auch die per se interessanten Flächen. Viele dieser Flächen sind seit Jahrzehnten im VNS und ermöglichen so die Pflege z. B. der Orchideenwiesen rund um Muldenau.

Die Richtlinie und das Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz sind eher „trockene Werke“, aber hinter den Regelungen und Zahlen stecken die artenreichsten und schönsten Offenlandlebensräume im Kreis Düren.

Weiterführende Informationen, insbesondere zu den verschiedenen Paketen und Fördersätzen finden Sie hier.

Acker-Vertragsnaturschutz

Im Acker stellt das Ackerrandstreifenprogramm http://vns.naturschutzinformationen.nrw.de/vns/de/foerderangebote/acker das Urgestein des VNS dar. Ackerwildkräuter gehören mit zu den am stärksten gefährdeten Pflanzenarten in NRW. Im Gegensatz zu vielen anderen seltenen Arten werden sie aktiv in der konventionellen Landwirtschaft bekämpft. Es ist ja auch nicht verboten ein Getreidefeld „sauber“ zu halten. Auf Flächen die hinsichtlich des Ertrages optimiert werden, ist für Acker-Rittersporn und Acker-Wachtelweizen kein Platz. Seit Jahrzehnten ist der VNS das zentrale Instrument zur Wahrung des uralten Schatzes! Um artenreiche Äcker dauerhaft zu sichern gibt es die Möglichkeit durch Ankauf, so wie am Biesberg bei Muldenau, wo das Land NRW einen kompletten Acker aufgrund der vorkommenden Ackerwildkräuter gekauft hat. Die kompletten 1,2 ha werden extensiv genutzt und bieten Lebensraum für 1000de Ackerrittersporn, Frauenspiegel, Ackerwachtelweizen u.v.w. Der VNS garantiert hier die perfekte Pflege und somit den Erhalt der Arten. Aufgrund des Artenreichtums ist der Acker teil des deutschlandweiten Netzwerkes „100 Äcker für die Vielfalt“ (http://www.schutzaecker.de).

Seit 2007 haben Maßnahmen zum Schutz von Feldvögeln und Förderung der Insekten stark zugenommen. Die Fördersätze zum Ausgleich für die Anlage solcher Flächen wurden für die neue Förderperiode bis 2027 stark erhöht. Die vermehrten trockenen Sommer mit entsprechenden Ernteverlusten, haben zu einer deutlichen Zunahme der Vertragsfläche geführt. Aktuell werden im Kreis Düren in 2023 auf über 1300ha Maßnahmen für z.B. Feldlerche, Rebhuhn und Grauammer im VNS umgesetzt. Es können ganze Flächen angelegt werden, aber auch Streifen.

Informationen zu Fördermöglichkeiten auf Ackerflächen finden Sie hier.

Grünland-Vertragsnaturschutz

Im Grünland gibt es 2 mögliche Fördervarianten (http://vns.naturschutzinformationen.nrw.de/vns/de/foerderangebote/gruenland): die Mahd oder die Weide. Beiden gemeinsam ist, dass auf der Fläche keine Düngung mehr stattfindet und auch keine Pestizide eingesetzt werden. Durch Düngung und intensive Nutzung wird der Artenreichtum im Grünland unterdrückt. Zum Schluss verbleiben konkurrenzstarke Gräser und nur noch wenige Kräuter. In der Eifel erkennt man diese Flächen leicht am leuchtenden gelb vom blühenden Löwenzahn im April, danach dominiert das satte Grün der Wirtschaftsgräser. Gerade aber in den Hanglagen der verschiedenen Bachtäler ist artenreiches Grünland verblieben oder kann durch die extensive Nutzung wiederhergestellt werden. Auf größerer zusammenhängender Fläche kann man rund um Nideggen-Schmidt artenreiches Grünland bewundern. Im Sommer erstrahlen nicht nur die Blütenpflanzen, auch Schmetterlinge trifft man hier noch zahlreich an. Die markanten Rufe der Feldgrillen erfüllen im Juni die Luft von Schmidt bis nach Obermaubach. Das gesamte Kalltal wird mittlerweile von den auffälligen Tieren besiedelt. Große Insekten wiederum locken Beutegreifer an wie z. B. den Neuntöter, der im angrenzenden Gebüsch nur darauf wartet auf Beutezug zu gehen.

Wird die Fläche als Wiese genutzt, wird der Schnittzeitpunkt je nach Höhenlage vorgegeben. Im Tiefland kann dies z. B. der 15.06. sein, über 200m NN ist es 2 Wochen später. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

In den nächsten Jahren wird der Naturschutz mit dem Problem zu kämpfen haben, dass einige Landwirte mit Rinderhaltung ihren Betrieb altersbedingt aufgeben. Oftmals gibt es keinen Nachfolger für die Landwirtschaft auf dem Hof. Viele Flächen sind aber nur durch Rinder zu bewirtschaften, da sie wegen der Hanglage nicht gemäht werden können.

Informationen zu Fördermöglichkeiten auf Grünlandflächen finden Sie hier.

Sonderbiotope

Der Vertragsnaturschutz stellt für seltene Lebensräume – die sogenannten Sonderbiotope - im Kreis Düren wie z. B. die Kalkmagerrasen mit zahlreichen Orchideen oder Heidelandschaften das entscheidende Pflegeinstrument dar. Leider liefern gerade die artenreichen, sehr mageren Lebensräume dem Landwirt keinen nennenswerten Ertrag, hier ist die Bewirtschaftung heutzutage unrentabel, so dass nur mit der Unterstützung durch den VNS überhaupt noch eine Pflege möglich ist. Es ist zwar keine museale Pflege, aber eine Arbeit oft mit erheblichem Aufwand. Flächen müssen in Handarbeit gemäht werden, aufgrund der späten Mahd, des hohen verholzten Anteils ist das Mahdgut nicht zu verfüttern. Einige Landwirte haben sich mit Ihrem Maschinenpark auf diese Art der Pflege eingestellt, so dass die Landschaftspflege ein Betriebszweig ist. Teilweise werden diese Flächen seit über 20 Jahren vom gleichen Landwirt gepflegt.

Streuobstwiesen-Vertragsnaturschutz

Streuobstwiesen findet man im Kreis Düren nicht nur in der freien Landschaft, sondern insbesondere im Nordkreis rund um die Dörfer. Für den Steinkauz, unsere kleinste Eulenart, sind diese Wiesen und Weiden ein wichtiger Lebensraum. Schutz der Obstwiesen heißt zugleich Schutz des Steinkauzes und zahlreicher weiterer Tier- und Pflanzenarten, die auf Streuobstwiesen leben.

Gefördert wird:

  • Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen und -weiden
  • Die extensive Unternutzung von Streuobstbeständen

Grundlegend für die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen im Bereich der Landschaftspflege ist die Kooperation der Biologischen Station mit Landwirten. Dies erfolgt entweder im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP), durch Nutzungs-Überlassungsverträge oder mittels gezielter Pflegemaßnahmen die von Landwirten vor Ort direkt umgesetzt werden.

Ziel ist der Erhalt traditioneller Wirtschaftsweisen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Lebensräume wie Magerrasen, Heiden, Streuobstwiesen, Feucht- und Nasswiesen, sowie die Stärkung der traditionellen heimischen Landwirtschaft. Die schutzwürdigen Biotope aus Menschenhand sind unter den heutigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen oftmals nur durch spezielle Förderprogramme zu erhalten, da ansonsten die Nutzung entweder aufgegeben oder intensiviert wird und somit die Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten vernichtet werden.

Das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieser schützenswerten Biotope, indem es die extensive (naturschonende) landwirtschaftliche Nutzung fördert. Unverzichtbare Partner bei der Umsetzung sind die Landwirte der Region. Mit ihnen werden auf freiwilliger Basis naturschutzgerechte Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen, hierfür erhalten die Landwirte einen finanziellen Ausgleich.

Informationen zu Fördermöglichkeiten auf Streuobstwiesen finden Sie hier.

Ansprechpartner in der Biologischen Station Düren:

Grünland und Acker (Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau, Nideggen):
René Mause (Dipl. Biol.)
Telefon: 02427 / 949 87 – 13
rene.mause(at)biostation-dueren.de

Streuobstwiesen und Acker (Jülich, Linnich, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Titz, Vettweiß):
Alexandra Schieweling (Dipl. Biol.)
Telefon: 02427 / 9 49 87 – 17
alexandra.schieweling(at)biostation-dueren.de

Grünland:
Astrid Uhlisch (Dipl. Biol.)
Telefon: 02427 / 9 49 87 – 16
astrid.uhlisch(at)biostation-dueren.de

Acker (Aldenhoven, Düren, Inden und Langerwehe):
Joyce Jansen (MSc Biol.)
Telefon: 02427 / 9 49 87 – 18
joyce.jansen(at)biostation-dueren.de

Ansprechpartner Kreis Düren

Angela Nohr
Telefon: 02421 / 221066-314
a.nohr(at)kreis-dueren.de

Jannick Müller
Telefon: 02421 / 221066-322
ja.mueller(at)kreis-dueren.de