Er ist wieder da

Nachdem der Wolf jahrhundertelang vom Menschen mit dem Ziel verfolgt wurde, ihn endgültig auszurotten, ist er durch EU-europäisches Recht unter strengen Schutz gestellt worden. Dank dieses international wirkenden Schutzes breitet sich der Wolf inzwischen von Osteuropa her wieder nach Westen aus. Diese Ausbreitung hat eine Dynamik erreicht, die noch vor wenigen Jahren kaum jemand für möglich gehalten hat. So gehören Teile Ostdeutschlands inzwischen zu den Regionen, in denen die Siedlungsdichte des Wolfes auch im internationalen Vergleich als hoch gilt.

Bereits vor einigen Jahren sind die ersten Wölfe von Ostdeutschland aus bis in die Niederlande gezogen. Von dort aus haben sich einige nach Süden aufgemacht und erreichten in Belgien schließlich im Hohen Venn das deutsch-belgische Grenzgebiet.

Seit Mitte 2018 gibt es erste Hinweise auf Wölfe auch auf Deutscher Seite und im April 2019 gelang schließlich der erste zweifelsfreie (genetische) Nachweis eines männlichen Wolfes im Raum Monschau in der Städetregion Aachen.

Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn

In Vorkommensgebieten des Wolfes richtet das Land NRW sogenannte „Wolfsgebiete“ ein. Aufgrund der Nachweise bei Monschau gibt es daher seit dem 2. Juli 2019 das Wolfsgebiet „Eifel-Hohes Venn“. Der Kreis Düren liegt zwar nicht im Wolfsgebiet, Teile im Südwesten des Kreisgebiets – namentlich die Städte Düren, Heimbach und Nideggen und die Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau und Langerwehe – jedoch in dessen Pufferzone.

Die Abgrenzung des Wolfsgebiet zeigt folgende Karte:

https://wolf.nrw/wolf/web/babel/media/20190702_karte_wolfsgebiet_eifel_hohes_venn.pdf

Mögliche Förderungen von Präventionsmaßnahmen  

Innerhalb der Wolfsgebiete einschließlich der Pufferzonen fördert das Land NRW Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz und gewährt Entschädigungsleistungen für nachweislich von Wölfen getötete Nutztiere und Gehegewild, jedoch nicht für Pferde. Die vom Land erbrachten Billigkeitsleistungen betragen 100 % der Kosten.

Näheres zur Antragstellung hält die Homepage der Bezirksregierung Köln bereit unter „Förderrichtlinien Wolf“.

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/51/foerderung/wolf/index.html

Beratung zu Herdenschutzmaßnahmen

Eine Beratung zur Errichtung wolfsicherer Zäune erfolgt über die Landwirtschaftskammer NRW. Ansprechpartner ist Herr Moritz Specht:

Tel. 02945-989429

e-mail: moritz.specht_at_lwk.nrw.de

Meldung von Wolfsrissen an Nutztieren

Falls Sie den Verdacht haben, dass ein Wolf eines Ihrer Nutztiere gerissen hat, sollten Sie dies umgehend (binnen 24 h) an das Landesamt für Umwelt (LANUV NRW) melden:

Tel. 02361 305-0

Außerhalb der Geschäftszeiten/am Wochenende:

Nachrichtenbereitschaftszentrale
Tel. 0201 714488

e-mail: wolf_nrw_at_lanuv.nrw.de

Melden Sie den Riss auch dem jeweiligen Wolfsberatenden. Eine Liste der Wolfsberatenden finden Sie unter:

https://wolf.nrw/wolf/web/babel/media/luchs_wolfsberater_nrw.pdf

Meldung von Wolfssichtungen

Meldungen von Wolfssichtungen nehmen die jeweiligen Wolfsberatenden entgegen. Eine Liste der Wolfsberatenden finden Sie unter:

https://wolf.nrw/wolf/web/babel/media/luchs_wolfsberater_nrw.pdf

Weitere Informationen

Auf der Homepage des Landesamts für Umwelt (LANUV NRW) finden Sie auf der Seite „Wolf in Nordrhein-Westfalen“ viele aktuelle Informationen:

https://wolf.nrw/wolf/de