1. Vertragsnaturschutz (VNS)
Die Pflege von Obstwiesen kann man über den VNS fördern lassen. Hierfür benötigt man eine Betriebsnummer bei der Landwirtschaftskammer (auch Betrieb im Nebenerwerb möglich). Die Obstwiese muss im Flächenverzeichnis gelistet sein.
Mindestgröße 0,15 ha mit 10 hochstämmigen Obstbäumen, maximal kann man sich 55 Bäume pro Hektar fördern lassen. Die Maximalfördersumme beträgt 1.045,00 €/Fläche. Eine zusätzliche Förderung von Mahd oder Beweidung ist möglich.
Die Biologische Station prüft die Eignung der Fläche und erstellt dann den Antrag gemeinsam mit dem Bewirtschaftenden.
Der Antrag muss bis zum 30.06. eines Jahres bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht sein und gilt bei Bewilligung ab dem 01.01. des Folgejahres über einen Zeitraum von 5 Jahren.
Weitere Informationen zum Vertragsnaturschutz finden Sie hier.
2. Pflanzgutförderung des Landschaftsverband Rheinlands (LVR)
Kostenlose Bereitstellung von Obstbäumen und Hecken über den LVR. Die Bäume müssen bei Abgang auf eigene Kosten ersetzt werden. Antrag bis 30.05. eines Jahres beim LVR.
Die Fläche wird automatisch ein „gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil“ (Naturschutzgesetz NRW § 39) und die Bäume dürfen nicht mehr entfernt werden.
Nach fünf Jahren können die Bäume auf Antrag in den VNS aufgenommen werden.
Weitere Informationen zur Pflanzgutförderung finden Sie hier.